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Organische Dünger ausbringen

Ausbringung organische Düngemittel

Heute endet die Sperrfrist für die Ausbringung von organischen Nährstoffen in Form von Gülle oder Gärresten in flüssiger und fester Form. Aber Vorsicht!! Dies gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Böden müssen bewachsen und aufnahmefähig sein. Das heißt der Boden darf bei der Ausbringung nicht gefroren sein, bzw. muss er am Tage vollständig durchgetaut sein. Auch darf er nicht mit Schnee bedeckt sein. Wenn ich aus dem Fenster schaue, dürfte eine Ausbringung also in dieser Woche kaum möglich werden. Bitte lesen Sie hierzu unbedingt die Ausführungen der Landwirtschaftskammer unter folgendem Link:

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/duengebehoerde/nav/2207/article/36829.html

Wir wollen diese Gelegenheit nutzen und auch noch einmal auf die sogenannten „Roten Gebiete“ und die dazu gehörige Verordnung hinweisen. Hierzu sollten Sie unbedingt ebenfalls den Link unten zur Seite der Landwirtschaftskammer nutzen. Hier ist die Verordnung, die ja Stand jetzt zunächst nur als Entwurf steht, noch einmal sehr gut erläutert und zusätzlich in einem Film dargestellt.

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/duengebehoerde/nav/2207/article/36865.html

 

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