„Ihr Partner für die Landwirtschaft“
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USt.-Pauschalierung – betriebliche Veränderungen

Die von der EU-Kommission geforderte Einschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung wird in 2023 weiter fortgesetzt. Für kleinere bis mittlere landwirtschaftliche Betriebe konnte die Pauschalierung mit der Umsatzgrenze von 600.000 Euro gerettet wer-den. Aber dennoch reduziert sich der Umsatzsteuersatz mit dem Jahreswechsel von derzeit 9,5 auf 9,0 Prozent. 

Sollten sie von der Pauschalierung in die Regelbesteuerung wechseln, oder auch umgekehrt, dann teilen sie uns das bitte umgehend mit. 

Bitte teilen Sie uns auch geänderte E-Mail-Adressen, Mobilnummern oder Adressen mit.

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