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Versicherungen leicht erklärt - betriebl. Altersvorsorge

Altersvorsorge: 

Betriebsrente: So funktioniert die Entgeltumwandlung

Wer ausschließlich auf die gesetzliche Rente baut, wird im Alter seinen Lebensstil einschränken müssen. Zusätzliche Altersvorsorge ist notwendig – je früher, desto besser. Eine sinnvolle Möglichkeit, sich ein zusätzliches Einkommen im Alter aufzubauen, ist die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Wir erklären, warum eine Entgeltumwandlung für viele Angestellte sinnvoll sein kann und welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten zu entrichten sind.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung!!

Jeder Angestellte, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verwenden. Dazu zählen:

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Der gesetzliche Anspruch auf eine Betriebsrente besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau über die sogenannte Entgeltumwandlung selbst finanziert. Daneben gibt es bereits heute viele Tarifverträge und auch Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.

 

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Die günstigste Lösung für Angestellte ist natürlich, wenn ihr Unternehmen die bAV allein finanziert. Selbstverständlich kann das nicht jede Firma finanziell stemmen. Angestellte haben deshalb die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge im Betrieb selbst anzupacken. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung ein, zum Beispiel in eine Direktversicherung. Dieses Prinzip nennt sich Entgeltumwandlung. Angestellte verzichten heute auf einen kleinen Teil ihres Lohns, um davon im Ruhestand finanziell zu profitieren. Diese Altersvorsorge ergänzt später die gesetzliche Rente.

Welche Vorteile hat die Entgeltumwandlung?

Bei einer betrieblichen Altersversorgung entstehen – neben der monatlichen Rente und den Leistungen im Todesfall – vor allem zwei Vorteile für Angestellte:

  1.  Sie können damit Steuern und Sozialabgaben sparen.
  2. Bei Neuverträgen können Sie einen Zuschuss ihres Arbeitgebers mitnehmen.

- Steuern und Sozialabgaben

Bei der Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Der Grund: Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt – dementsprechend werden auch weniger Steuern und Abgaben für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

- Zuschuss des Arbeitgebers

Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz im Januar 2019 sind Unternehmen verpflichtet, sich bei der Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss an der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Unternehmen müssen den umgewandelten Beitrag der Arbeitnehmer um 15 Prozent aufstocken. Wer jetzt einen neuen Vertrag abschließt, für den lohnt sich die betriebliche Vorsorge noch mehr.

Für alte Verträge muss der Arbeitgeber ab 2022 verpflichtend einen Zuschuss gewähren. Bislang haben viele Unternehmen auch freiwillig einen Zuschuss zur Betriebsrente der Angestellten gewährt. Oft ist der Arbeitgeberzuschuss genauso so hoch wie die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Diese Ersparnis geben viele Firmen über die betriebliche Altersversorgung an ihre Mitarbeiter weiter.

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